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LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 488/13 B ER |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.03.2014 - L 8 SO 488/13 B ER (https://dejure.org/2014,104927)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. März 2014 - L 8 SO 488/13 B ER (https://dejure.org/2014,104927)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
Verfahrensgang
- SG Bremen, 06.11.2013 - S 24 SO 309/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 488/13 B ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 488/13
Sie setzt ein besonderes öffentliches Interesse voraus, das über jenes Interesse hinausgeht, welches den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 - Juris Rdnr. 42 m.w.N.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - L 20 B 332/06
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 488/13
Ob das Ablaufen der Sechs-Monats-Frist auf die Kostensenkungsaufforderung vom 27. November 2011 eine tatsächliche Änderung der Verhältnisse darstellt, obwohl der (fehlende) Wille des Antragstellers zur Senkung der Unterkunftskosten sich durch den Ablauf der eingeräumten Frist nicht geändert hat (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 3. Mai 2007 - L 20 B 332/06 AS ER - Juris Rdnr. 15) oder eine Änderung der rechtlichen Verhältnisse, obwohl sich an der Unangemessenheit der Unterkunftskosten nichts geändert hat (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 10. Januar 2007 - L 20 B 290/06 AS ER - Juris Rdnr. 22), kann ebenfalls dahinstehen, denn ein Anspruch auf die jedenfalls vorläufige Weiterzahlung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft ab Oktober 2013 folgt aus dem Bescheid vom 27. Dezember 2011. - LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2007 - L 20 B 290/06
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 488/13
Ob das Ablaufen der Sechs-Monats-Frist auf die Kostensenkungsaufforderung vom 27. November 2011 eine tatsächliche Änderung der Verhältnisse darstellt, obwohl der (fehlende) Wille des Antragstellers zur Senkung der Unterkunftskosten sich durch den Ablauf der eingeräumten Frist nicht geändert hat (…vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 3. Mai 2007 - L 20 B 332/06 AS ER - Juris Rdnr. 15) oder eine Änderung der rechtlichen Verhältnisse, obwohl sich an der Unangemessenheit der Unterkunftskosten nichts geändert hat (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Januar 2007 - L 20 B 290/06 AS ER - Juris Rdnr. 22), kann ebenfalls dahinstehen, denn ein Anspruch auf die jedenfalls vorläufige Weiterzahlung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft ab Oktober 2013 folgt aus dem Bescheid vom 27. Dezember 2011. - LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2014 - L 8 SO 67/12
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 488/13
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf die Gerichtsakte, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Antragsgegnerin und die Gerichtsakten der Verfahren S 24 SO 273/12 ER (L 8 SO 67/12 B ER) und S 24 SO 223/12 Bezug genommen. - LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2013 - L 8 SO 67/13
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 488/13
Auf die Beschwerde des Antragstellers hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 12. April 2013 den Beschluss des SG aufgehoben und die aufschiebende Wirkung der am 17. September 2013 erhobenen Klage angeordnet (L 8 SO 67/13 B ER).